
PPWR und EUDR für Holzpaletten, Kisten und Holzverpackungen: Was seit 2026 gilt
Zwei EU-Verordnungen treffen die Holzpackmittelbranche gleichzeitig: die Verpackungsverordnung (PPWR) und die Entwaldungsverordnung (EUDR). Welche Pflichten für Paletten, Exportkisten und Mehrweg-Ladungsträger gelten, hängt davon ab, wie die Verpackung in Verkehr kommt – und wer sie in Auftrag gibt. Dieser Ratgeber ordnet das ein, inklusive der neuen Paletten-Regel aus der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102.
Auf einen Blick: Welche Verordnung greift wann?
Entscheidend ist nicht das Material, sondern die Rolle der Verpackung: Wird sie als eigenes Produkt verkauft, wird sie nach Kundenvorgabe gefertigt, oder begleitet sie eine andere Ware?
| Situation | EUDR | PPWR |
|---|---|---|
| Serienpaletten und StandardkistenSie verkaufen neue Holzpackmittel unter eigenem Namen, z. B. als Palettenwerk. | erfasstEintrag ex 4415 – Sorgfaltserklärung bzw. Referenznummer nötig. | erfasstSie sind Erzeuger: Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Kennzeichnung. |
| Maßgefertigte Kiste oder PaletteSie fertigen nach Vorgaben Ihres Kunden, z. B. Exportverpackung für eine Maschine. | erfasstDer Verkauf an Ihren Kunden ist ein eigenständiges Produkt – Referenznummern weitergeben. | je nach RolleErzeuger ist in der Regel Ihr Auftraggeber. Sie liefern ihm als Lieferant die nötigen Unterlagen (Art. 16). |
| Einweg-Verpackung für die eigene WareDie Holzverpackung stützt, schützt oder trägt ausschließlich Ihre Ware und wird mit ihr geliefert. | ausgenommenAusgenommen – seit der Delegierten VO 2026/2102 ausdrücklich. | erfasstDie Verpackung muss konform und gekennzeichnet sein. |
| Mehrweg- und Pool-PalettenLadungsträger in einem Tausch- oder Pool-System nach dem ersten Einsatz. | ausgenommenAusgenommen ab dem ersten Einsatz als Verpackung. | erfasstZählt zur Mehrwegquote nach Art. 29 ab 2030. |
| Handel mit gebrauchten PalettenSie kaufen gebrauchte Ladungsträger an und verkaufen sie weiter. | ausgenommenGebrauchte Erzeugnisse sind ausgenommen – bei Reparatur gilt die EUDR für das neu eingebaute Holz. | je nach RolleVertreiberpflichten (Art. 19): Sorgfalt und Kennzeichnung prüfen – keine eigene Konformitätserklärung. |
Die Detail-Ratgeber
EUDR für Holzpaletten und Holzverpackungen
Rollen in der Holzkette, Sorgfaltserklärung Schritt für Schritt, Referenznummern, geringes Risiko, Sonderfälle und Sanktionen.
PPWR für Holzpaletten und Exportverpackung
Erzeugerrolle bei Maßanfertigung, Konformitätserklärung, Kennzeichnung, Mehrwegquoten und VerpackDG.
Die wichtigsten Termine
EUDR: Die neue Paletten-Regel

Holzpackmittel stehen in Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung unter dem Eintrag 4415. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102, in Kraft seit dem 18. September 2026, sind dort ausdrücklich ausgenommen:
- gebrauchte und Second-hand-Erzeugnisse,
- Einweg-Verpackung, die ausschließlich eine andere Ware stützt, schützt oder trägt und mit ihr angeboten wird,
- eindeutig mehrwegfähige Verpackung ab ihrem ersten Einsatz zu diesem Zweck.
Wer neue Paletten oder Kisten als eigenständiges Produkt verkauft oder ausführt, bleibt in der Pflicht. Die Sorgfaltserklärung gibt nur ab, wer das Holz erstmals in der EU in Verkehr bringt; Palettenwerke mit EU-Schnittholz sind in der Regel nachgelagerte Marktteilnehmer und dokumentieren Lieferanten und Abnehmer. Wichtig: Für Holzerzeugnisse gilt die EUDR ab dem 30. Dezember 2026 auch für Kleinst- und Kleinunternehmen – der Aufschub auf Juni 2027 greift hier nicht.
Alle Details: EUDR für Holzpaletten und Holzverpackungen.
PPWR: Erzeugerrolle, Erklärung, Mehrweg

Die EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026 auch für Holzpaletten und Exportkisten. Drei Punkte entscheiden über den Aufwand:
- Erzeugerrolle: Bei Maßanfertigung nach Kundenvorgabe ist in der Regel der Auftraggeber Erzeuger; der Kistenbauer liefert ihm als Lieferant die Unterlagen nach Art. 16. Ausnahme: Ist der Auftraggeber ein Kleinstunternehmen im selben Mitgliedstaat, ist der Kistenbauer selbst Erzeuger.
- Erklärung und Kennzeichnung: Je Verpackungsart eine Konformitätserklärung mit technischer Dokumentation; auf der Verpackung Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie Name und Anschrift des Erzeugers (Art. 15). Das Material-Label nach Art. 12 gilt für Transportverpackungen nicht.
- Mehrweg ab 2030: 40 % der verwendeten Paletten und Kisten müssen wiederverwendbar sein, zwischen eigenen Standorten und im selben Mitgliedstaat 100 %. Maßgefertigte Kisten für große Maschinen sind ausgenommen (Art. 29 Abs. 4).
Alle Details: PPWR für Holzpaletten und Exportverpackung.
Und ISPM 15?
Hitzebehandlung und Kennzeichnung nach ISPM 15 bleiben Pflanzenschutzrecht. Sie ersetzen weder EUDR- noch PPWR-Nachweise, nutzen aber dieselben Stammdaten: Holzart, Herkunft, Charge und Behandlung. Wer ISPM 15 bereits sauber im ERP dokumentiert, hat einen guten Teil der Datenbasis schon beisammen.
So bilden Sie PPWR und EUDR in Business Central ab
Für Holzpackmittelhersteller laufen beide Verordnungen auf dieselben Daten hinaus: Herkunft des Holzes, Stückliste der Verpackung, Rolle im Auftrag und Weg der Ware. duveka bildet das direkt in Microsoft Dynamics 365 Business Central ab – und zeigt es live in kostenlosen Webinaren zur EUDR und zur PPWR.
duveka EUDR
Referenznummern vom Schnittholz-Wareneingang bis zur Rechnung, Sorgfaltserklärungen und Risikobewertung nach Art. 10.
duveka PPWR
Verpackungstypen mit zehn Prüfmodulen, Ampelstatus, Konformitäts- und Lieferantenerklärung nach Art. 16.
duveka Packaging
Branchenlösung für Holz- und Industrieverpackung – vom Aufmaß bis zum Container.
duveka Pooling
Ladungsträger-Pools als eigene Objekte im ERP – damit Sie wissen, wo Ihre Mehrwegpaletten sind.
duveka IPPC
ISPM-15-Dokumentation, verzahnt mit Verpackung und Holz.
Häufige Fragen
Gelten für Holzpaletten EUDR und PPWR gleichzeitig?
Oft ja. Wer neue Paletten oder Kisten als eigenes Produkt verkauft, ist von beiden Verordnungen betroffen: EUDR für die Herkunft des Holzes, PPWR für die Verpackung selbst. Begleitverpackung für die eigene Ware fällt dagegen nur unter die PPWR.
Brauche ich für jede Palette, auf der ich Ware versende, eine EUDR-Sorgfaltserklärung?
Nein. Einweg-Holzverpackung, die ausschließlich Ihre Ware stützt, schützt oder trägt und mit ihr geliefert wird, ist vom Eintrag 4415 ausgenommen – seit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 ausdrücklich und unabhängig davon, ob die Ware selbst unter die EUDR fällt.
Wer stellt bei einer maßgefertigten Exportkiste die Konformitätserklärung aus?
In der Regel der Auftraggeber, der die Vorgaben zu Maßen, Belastbarkeit und Konstruktion macht. Der Kistenbauer ist Lieferant und liefert ihm nach Art. 16 PPWR die nötigen Unterlagen – außer der Auftraggeber ist ein Kleinstunternehmen im selben Mitgliedstaat; dann ist der Kistenbauer Erzeuger.
Gilt für kleine Holzbetriebe die spätere EUDR-Frist im Juni 2027?
Nein. Der Aufschub für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt nicht für Erzeugnisse, die schon unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen – also auch nicht für Schnittholz und Paletten. Für sie gilt die EUDR ab dem 30. Dezember 2026.
Ab wann gelten die Pflichten?
PPWR seit dem 12. August 2026, Mehrwegquoten ab dem 1. Januar 2030. EUDR ab dem 30. Dezember 2026 – für Holzerzeugnisse unabhängig von der Unternehmensgröße. Der neue Paletten-Eintrag der EUDR gilt seit dem 18. September 2026.
